I. Gegenstand des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DERCK consulting regeln die Erbringung von Beratungs-, Trainings- oder sonstigen Dienstleistungen für alle ihr erteilten Aufträge.
II. Vertragsabschluss
Angaben zu vertraglichen Leistungen in Angeboten der DERCK consulting sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die DERCK consulting einen Auftrag schriftlich bestätigt hat. Mündliche und telefonische Aufträge bedürfen ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schriftlichen Bestätigung durch die DERCK consulting.
III. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht des Kunden
1 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der DERCK consulting im Einzelnen festgelegt.
2 Der erste Schritt einer Zusammenarbeit ist die Erstellung einer Trainingsbedarfsanalyse, eine Beratung oder eine Trainervermittlung.
3 Eine aufgrund der Trainingsbedarfsanalyse erstellte Trainingskonzeption bildet die Grundlage des Leistungsprogrammes der DERCK consulting .
4 Um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen, ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. Hierzu werden der DERCK consulting alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich sichert der Auftraggeber/Kunde zu, dass den für die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
5 Sollten Teile des Dienstleistungskonzeptes und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der DERCK consulting der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
6 Der Auftraggeber/Kunde informiert die DERCK consulting vor und während der vereinbarten Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Spätestens mit Abschluss des Vertrages ist vom Auftraggeber/Kunde eine Kontaktperson/Ansprechpartner zu benennen.
7 Die DERCK consulting erbringt ihre Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter/Trainer, wobei es der DERCK consulting überlassen ist, ob die Dienstleistung durch Angestellte oder freie Mitarbeiter erbracht wird. Ein Anspruch des Auftraggebers/Kunden auf Erbringung der vereinbarten Leistung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
8 Die Leistungen der DERCK consulting werden insbesondere in Form von Seminaren, Workshops, Coachings und Beratungen erbracht.
9 Die DERCK consulting trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern sowie sonstigen Dritten, die von der DERCK consulting zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden, wobei deren Auswahl die DERCK consulting ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages trifft.
10 Die Auswahl von Seminarhotels/ -orten wird vom Auftraggeber/Kunden in Absprache mit der DERCK consulting getroffen.
11 Die DERCK consulting kann ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anbieten.
12 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse befreien die DERCK consulting im zeitlichen und sachlichen Umfang Ihrer Wirkung von der Leistungsverpflichtung. Die gilt nicht für solche Ereignisse, die durch die DERCK consulting oder ihrer Mitarbeiter/Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. In diesem Fall verpflichtet sich die DERCK consulting binnen einer Frist von 7 Tagen einvernehmlich mit dem Auftraggeber/Kunden einen Ersatztermin zu vereinbaren. Weitere Schadensansprüche des Auftraggebers/Kunden bestehen darüber hinaus nicht.
IV. Vergütung
1 Angaben über Kosten vertraglicher Leistungen der DERCK consulting z.B. in Form von Honorar-, Tages-, Pauschal- und/oder Kostensätzen, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2 Reise- und Aufenthaltskosten/Spesen werden gesondert berechnet.
3 Honorare werden zu 1/3 bei Auftragserteilung, zu 1/3 nach Durchführung von 50% der Projektleistung und zu 1/3 bei Beendigung des Trainingsauftrages abgerechnet. Die DERCK consulting behält sich darüber hinaus vor, Teilleistungen jeweils sofort nach ihrer Erbringung abzurechnen.
4 Die Rechnungen der DERCK consulting sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar und werden an den aus dem Auftrag/Vertrag ersichtlichen Auftraggeber/Kunden gerichtet und adressiert.
5 Aufrechnungsrechte gegenüber fälligen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich hierbei um eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenforderung handelt.
V. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte
1 Werden dem Auftraggeber/Kunden von der DERCK consulting Arbeitsunterlagen für die Teilnehmer von Trainingsleistungen zur Verfügung gestellt, so steht das Urheberrecht sowie eventuelle sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten ausschließlich der DERCK consulting zu.
2 Die Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt.
3 Ein Mitschnitt auf Ton- und/oder Videobändern ist nicht gestattet.
4 Jede, auch nur auszugsweise, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Auftraggeber/Kunden bzw. dem Teilnehmer überlassenen Arbeitsunterlagen ist nicht gestattet, es sei denn, dass vorab die schriftliche Zustimmung der DERCK consulting eingeholt wird. Ebenso bedarf die Weiterentwicklung der Arbeitsunterlagen für Beteiligung der DERCK consulting einer schriftlichen Vereinbarung.
VI. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit, Datenschutz
1. Über die bei der Tätigkeit für den Auftraggeber/Kunden erlangten Erkenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird die DERCK consulting auch über die Dauer eines Vertragsverhältnisses hinaus gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren.
2. Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von Mitarbeitern/Trainern der DERCK consulting gefährden könnte. Dies gilt insbesondere auch für Anstellungsangebote und für Angebote, Aufträge für den Auftraggeber/Kunden direkt zu übernehmen.
3. Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmung von der DERCK consulting gespeichert. 4. Die DERCK consulting ist berechtigt, den Namen des
Auftraggebers/Kunden in der Referenzliste zu führen.
5. Die DERCK consulting ist berechtigt, die bei Erbringung ihrer Leistung gegenüber dem Auftraggeber/Kunden gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Auftraggebers/Kunden für ihre weitere Geschäftstätigkeit zu verwenden.
VII. Kündigung, Annahmeverzug
1. Bei Kündigung einer Leistung durch den Kunden ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes behält sich die DERCK consulting den Anspruch auf volle Vergütung der Honorare vor.
2. Wird vor Beginn eines Leistungsprogrammes gekündigt, berechnet die DERCK consulting die für konzeptionelle Vorarbeiten bereits angefallenen Kosten in voller Höhe. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Trainerhonorare sowie weitere Kosten, mit Ausnahme von Spesen und Auslagen, berechnet die DERCK consulting anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechung der ersparten Aufwendungen und der Vorteile anderweitig möglicher Verwertung der Arbeitskraft der Mitarbeiter/Trainer mit folgenden Pauschalierungen ( Zeitraum zwischen Eingang der schriftlichen Kündigung und Beginn des Leistungsprogrammes/ Prozentsatz der Vergütung, den die DERCK consulting erhält): 21 Tage 100%, 42 Tage 50%.
3. Bei Kündigung des Auftraggebers, die schriftlich zu erfolgen hat, aus einem wichtigen Grund, den die DERCK consulting zu vertreten hat, hat die DERCK consulting nur Anspruch auf Honorierung ihrer bis zum Zugang der schriftlichen Kündigung erbrachten Leistungen. Für eventuelle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/Kunden gilt die Ziffer VIII.
4. Kündigt die DERCK consulting aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber/Kunde zu vertreten hat so gilt die Ziffer VII 1. entsprechend. Eventuell weitergehende Schadenersatzansprüche der DERCK consulting bleiben vorbehalten.
5. Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung sind deren Eingang per Post oder Telefax bzw. Email beim jeweiligen Vertragspartner maßgeblich.
6. Im Falle des Annahmeverzuges des Auftraggebers/Kunden oder der Nichterfüllung oder des Verzugs bei der erforderlichen Mitwirkung des Auftraggebers/Kunden ist die DERCK consulting zur fristlosen Kündigung des Auftrages berechtigt. Ziffer VII 4. gilt in diesem Fall entsprechend. Unabhängig davon hat die DERCK consulting Anspruch auf Ersatz der ihr dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann wenn die DERCK consulting keine Kündigung ausspricht.
VIII. Rücktrittsvorbehalt, zeitliche Verschiebung
1. Die DERCK consulting ist berechtigt, das Seminar/die Veranstaltung spätestens 2 Wochen vor Seminar-, Veranstaltungsbeginn abzusagen, sofern sich für die Durchführung des Seminars wesentliche Bedingungen ändern. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche entstehen für den Auftraggeber/Kunden nicht.
2. Kann die DERCK consulting eine Leistung nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird die DERCK consulting mit dem Auftraggeber/Kunden eine neue Terminvereinbarung treffen. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen für den Auftraggeber/Kunden nicht.
IX. Haftung
Ansprüche des Auftraggebers/Kunden oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der DERCK consulting oder deren Mitarbeitern/Trainern vor. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Folgeschäden. Generell ist die Haftung der DERCK consulting auf solche unmittelbare oder mittelbare Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren.
X. Übertragbarkeit der Rechte
Der Auftraggeber/Kunde kann seine Rechte aus einem mit der DERCK consulting geschlossenen Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass die DERCK consulting dem schriftlich zustimmt.
XI. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
1. Gerichtsstand ist Günzburg
2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand Mai 2023